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Der Leuchtreklame geht das Licht aus

Am 1. September 2022 trat die Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen in Kraft. Davon sind nicht nur Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Dienste betroffen, sondern auch Leuchtreklame. Hier geben wir Dir einen kurzen Überblick.

Die Verordnung der Bundesregierung ist zunächst vom 01.09.2022 bis zum 28.02.2023 gültig. Mit den dort aufgeführten Maßnahmen soll Deutschland gut durch den Winter kommen und Energie einsparen.

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Beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlagen

Laut § 11 ist „Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen […] von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt.“ Zunächst wurde davon ausgegangen, dass ein Verbot lediglich bis 6 Uhr des Folgetages gelten soll, weshalb in Berichten zu diesem Thema häufig unterschiedliche Zeitangaben auftauchen.

Die Ausnahme

Für diese Regel gibt es eine wichtige Ausnahme: „Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.“

Dies betrifft beispielsweise Plakate an Haltestellen, welche als Straßenbeleuchtung zählen und damit zur Verkehrssicherheit beitragen.

Von OOH zu DOOH zu OOH

In den letzten Jahren hatte DOOH (Digital Out Of Home) an großer Beliebtheit gewonnen. LED-Displays, angeleuchtete und hinterleuchtete Werbeflächen, also Leuchtreklame, haben die „normalen“ Werbeflächen in den Städten immer stärker verdrängt.

Neben der Wirkung durch das Licht ist auch die vergleichsweise „einfache“ Montage und Einstellung der Werbeflächen ein großer Vorteil gegenüber OOH. Ist das LED-Display erst montiert, kann extrem flexibel und nach Bedarf sofort das Motiv gewechselt werden. Das spart Ressourcen wie Zeit und Geld. Druckdaten müssen nicht erstellt und Banner nicht bestellt und auf Produktion und Montage gewartet werden.

Nachteile von DOOH sind beispielsweise die Luftverschmutzung, die negativen Auswirkungen, die Leuchtreklame auf Menschen und Tiere hat, sowie die teureren Werbeflächen.

Durch die Krise

Durch die Entwicklungen der letzten Monate befinden wir uns (mal wieder) in einer Krise, die starke Auswirkungen auf unsere Wirtschaft hat. Beleuchtete oder lichtemittierende Werbeflächen dürfen in den nächsten sechs Monaten nur noch 6 Stunden pro Tag laufen. Unternehmen wollen (und müssen) jedoch trotzdem für ihre Produkte und Dienstleistungen werben.

Darüber hinaus wird an einem Plan mit mittelfristigen Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung gearbeitet. Im Zuge des Themas „Energie sparen“ hat das Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung RWI einen Schätzwert für den Verbrauch von DOOH berechnete. Das Ergebnis: Digitale Werbedisplays verbrauchen in etwa so viel Strom, wie 40000 Zwei-Personen-Haushalten. Deshalb ist damit zu rechnen, dass DOOH längerfristig weniger relevant ist.

Das bringt die Unternehmen wieder zurück zu „klassischer“ OOH Werbung in Form von Riesenpostern und XXL Bannern. Hier kannst Du ein paar erfolgreich umgesetzt OOH Projekte ansehen.